Lehrbetrieb werden: Was dein Betrieb braucht, um Lehrlinge auszubilden

Du führst einen Betrieb im Mostviertel, suchst seit Monaten Fachkräfte und denkst dir irgendwann: Warum bilden wir die eigentlich nicht selber aus? Gute Frage. Lehrbetrieb werden ist weniger Papierkram, als viele glauben. Ein paar Dinge musst du aber sauber erledigen, bevor dein erster Lehrling am Montag in der Früh vor der Tür steht. Hier kriegst du den Fahrplan: wer überhaupt ausbilden darf, was die Lehrlingsstelle prüft, wie du zur Ausbilderqualifikation kommst, was ein Ausbildungsverbund ist und welche Förderung dir zusteht.

Wer darf überhaupt Lehrbetrieb werden?

Die gute Nachricht zuerst: Die Größe deines Betriebs ist egal. Auch ein Einpersonenunternehmen kann Lehrlinge ausbilden, solange die Betreuung des Lehrlings gesichert ist. Es kommt nicht darauf an, ob du zehn oder tausend Leute beschäftigst, sondern ob dein Lehrling bei dir alles lernen kann, was im Berufsbild seines Lehrberufs steht.

Die rechtliche Grundlage ist simpel: Du brauchst die Berechtigung, genau die Tätigkeiten auszuüben, in denen du ausbilden willst, in der Regel also eine passende Gewerbeberechtigung. Ausbilden können aber nicht nur Gewerbebetriebe. Auch freie Berufe, Vereine, Verwaltungsstellen und andere juristische Personen dürfen Lehrlinge aufnehmen. Welche Lehrberufe es überhaupt gibt und welcher zu deinem Betrieb passt, siehst du in der Übersicht der Lehrberufe auf SKILL UP!.

Schritt 1: Das Feststellungsverfahren bei der Lehrlingsstelle

Bevor du zum ersten Mal einen Lehrling in einem bestimmten Lehrberuf ausbildest, prüft die Lehrlingsstelle deines Bundeslands, ob dein Betrieb dafür geeignet ist. Im Mostviertel ist das die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Dieses Verfahren heißt Feststellungsverfahren, und am Ende steht ein Feststellungsbescheid. Den brauchst du, sonst darfst du nicht ausbilden.

So läuft das ab:

  • Antrag stellen: Du reichst den Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung online bei der Lehrlingsstelle ein. Der Antrag ist gebührenfrei.
  • Prüfung: Die Lehrlingsstelle schaut sich deinen Betrieb in sachlicher und personeller Hinsicht an. Kann hier wirklich das ganze Berufsbild vermittelt werden? Gibt es eine geeignete Person, die ausbildet?
  • Arbeiterkammer: Die Arbeiterkammer wird beteiligt und hat drei Wochen Zeit für eine schriftliche Stellungnahme. Auf begründeten Antrag kann die Lehrlingsstelle diese Frist verlängern.
  • Bescheid: Passt alles, bekommst du den Feststellungsbescheid für den jeweiligen Lehrberuf.

Wichtig: Der Bescheid gilt für einen bestimmten Lehrberuf. Willst du später zusätzlich in einem anderen Beruf ausbilden, brauchst du dafür wieder eine Feststellung. Und hast du schon einmal ausgebildet, aber seit dem Beginn des letzten Lehrverhältnisses sind mehr als zehn Jahre vergangen, wird ebenfalls neu geprüft. Plan also ein bisschen Vorlauf ein, bevor du die Lehrstelle ausschreibst.

Schritt 2: Eine Person mit Ausbilderqualifikation

Irgendwer muss deinem Lehrling das Handwerk auch wirklich beibringen. Das kannst du selbst sein oder jemand aus deinem Team, den du dafür bestimmst. Diese Person braucht eine Ausbilderqualifikation. Dabei geht es nicht nur ums Fachliche, sondern auch um Berufspädagogik und um das Rechtliche rund um die Lehre: Wie erkläre ich etwas so, dass es hängen bleibt? Welche Rechte und Pflichten hat ein Lehrling?

Für den Nachweis gibt es zwei Wege:

  • Ausbilderprüfung bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer.
  • Ausbilderkurs mit mindestens 40 Stunden und einem anschließenden Fachgespräch. Solche Kurse bieten zum Beispiel das WIFI und das BFI an.

Manche Leute haben das schon erledigt, ohne es zu wissen. Wer bei der Meisterprüfung den Teil „Lehrlingsausbildung“ abgelegt hat, ist befreit. Das gilt auch für Absolventinnen und Absolventen bestimmter Befähigungsprüfungen und für Leute mit Abschluss einer Werkmeisterschule. Frag im Zweifel bei der Lehrlingsstelle nach, ob deine Qualifikation anerkannt wird, bevor du extra einen Kurs buchst.

Ein Tipp aus der Praxis: Schick nicht automatisch den Chef in den Kurs. Die beste Ausbilderin ist oft die Person, die jeden Tag neben dem Lehrling an der Maschine, im Lager oder im Büro steht und Lust hat, Wissen weiterzugeben.

Wenn du nicht alles selber abdecken kannst: der Ausbildungsverbund

Dein Betrieb ist spezialisiert und ein Teil des Berufsbilds kommt bei dir einfach nicht vor? Kein Grund aufzugeben. Genau dafür gibt es den Ausbildungsverbund. Stellt die Lehrlingsstelle fest, dass du nicht alle Inhalte selbst vermitteln kannst, schreibt der Feststellungsbescheid einen Ausbildungsverbund vor. Der fehlende Teil wird dann in einen Partnerbetrieb oder in einen Kurs ausgelagert.

Dein Lehrling bleibt trotzdem dein Lehrling. Am Lehrvertrag und an den Vertragspartnern ändert sich nichts, der Ausbildungsverbund wird nur im Lehrvertrag vermerkt. Gerade im Mostviertel mit seinen vielen Klein- und Mittelbetrieben ist das eine echte Chance: Zwei Betriebe, die sich ergänzen, bilden gemeinsam aus, und der Lehrling sieht dabei mehr als in einem einzigen Betrieb.

Schritt 3: Lehrling finden und Lehrvertrag anmelden

Bescheid da, Ausbilder da? Dann geht es ans Eingemachte: Du brauchst einen Lehrling. Und da wird es spannend, denn die Jugendlichen können sich ihre Lehrstelle heute ziemlich gut aussuchen. Warum das gerade im Mostviertel so ist, liest du im Beitrag Warum Betriebe im Mostviertel gerade so händeringend Lehrlinge suchen. Stell deine Lehrstelle dort online, wo junge Leute aus der Region schauen, zum Beispiel bei den offenen Lehrstellen auf SKILL UP!, und biete Schnuppertage an.

Hast du jemanden gefunden, kommt der Lehrvertrag. Den meldest du über das Online-Service der Wirtschaftskammer bei der Lehrlingsstelle an, und zwar ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses. Die Lehrlingsstelle prüft und protokolliert den Vertrag.

Ein paar Regeln solltest du von Anfang an kennen:

  • Probezeit: In den ersten drei Monaten kann der Lehrvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Frist aufgelöst werden.
  • Lehrlingshöchstzahl: Wie viele Lehrlinge auf eine ausbildende Person kommen dürfen, steht in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Brauchst du mehr, kannst du bei der Lehrlingsstelle eine Erhöhung beantragen.
  • Behaltezeit: Nach dem Ende der Lehrzeit musst du deinen Lehrling drei Monate im erlernten Beruf weiterbeschäftigen.

Was dich der erste Lehrling kostet und was zurückkommt

Klar, ein Lehrling kostet Geld und Zeit. Du zahlst das Lehrlingseinkommen laut Kollektivvertrag, und gerade am Anfang braucht dein Lehrling viel Betreuung. Wie viel davon bei den Jugendlichen netto ankommt, steht übrigens im Beitrag Lehrlingsentschädigung netto.

Dafür gibt es Unterstützung. Die wichtigste ist die Basisförderung, die über die Lehrlingsstellen abgewickelt wird. Sie berechnet sich aus dem kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommen: drei Monatsbeträge für das erste Lehrjahr, zwei für das zweite und je einer für das dritte und vierte Lehrjahr. Für Lehrjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2026 enden, werden davon allerdings nur noch 75 Prozent ausbezahlt. Ausnahme: Für einen Lehrling pro Kalenderjahr, den du selbst auswählst, bekommst du weiterhin die vollen 100 Prozent. Für deinen ersten Lehrling heißt das also volle Förderung.

Den Antrag stellst du nach dem Ende des jeweiligen Lehrjahres, und zwar spätestens drei Monate danach. Voraussetzung ist unter anderem, dass du mindestens nach Kollektivvertrag bezahlst. Verpass die Frist nicht, das wäre geschenktes Geld, das liegen bleibt.

So wirst du ein Lehrbetrieb, bei dem Lehrlinge bleiben wollen

Der Bescheid macht dich offiziell zum Lehrbetrieb. Ob du auch ein guter bist, entscheidet sich im Alltag. Jugendliche merken sehr schnell, ob sie nur zum Kehren da sind oder ob sich jemand wirklich um sie kümmert. Ein paar Dinge machen den Unterschied:

  • Ein fixer Ansprechpartner, der Zeit hat und nicht bei jeder Frage genervt die Augen verdreht.
  • Ein Plan für die Lehrzeit: Was lernt der Lehrling wann? So merkt er, dass er weiterkommt.
  • Feedback in beide Richtungen, regelmäßig und ehrlich.
  • Echte Aufgaben statt Dauerhilfsarbeit, sobald es fachlich passt.

Worauf Jugendliche bei der Suche schauen, erklären wir ihnen im Beitrag Lehrbetrieb finden: Woran du erkennst, ob ein Betrieb wirklich gut ausbildet. Lies ihn ruhig auch als Betrieb, dann weißt du, wonach du gemessen wirst. Und wie du Lehrlinge nicht nur gewinnst, sondern auch hältst, steht in Lehrlinge finden und binden.

Häufige Fragen: Lehrbetrieb werden

Wie lange dauert es, bis ich ausbilden darf?

Eine fixe Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Allein die Arbeiterkammer hat für ihre Stellungnahme drei Wochen Zeit. Stell den Antrag deshalb rechtzeitig, also nicht erst, wenn der Lehrling schon unterschrieben hat.

Kostet der Feststellungsbescheid etwas?

Nein, der Antrag auf Feststellung der Eignung ist gebührenfrei. Kosten können für die Ausbilderqualifikation anfallen, wenn du dafür einen Kurs oder die Prüfung machst.

Kann ein kleiner Betrieb mit zwei Leuten ausbilden?

Ja. Die Betriebsgröße ist nicht entscheidend, sogar ein Einpersonenunternehmen kann ausbilden. Wichtig ist, dass die Betreuung gesichert ist und das Berufsbild vermittelt werden kann, notfalls mit einem Ausbildungsverbund.

Muss ich selbst die Ausbilderprüfung machen?

Nicht unbedingt. Ausbilden kann auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, die oder der die Ausbilderqualifikation hat. Es muss nur eine geeignete Person im Betrieb verfügbar sein.

Wo melde ich mich im Mostviertel?

Bei der Lehrlingsstelle deines Bundeslands. Für Betriebe im niederösterreichischen Mostviertel ist das die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich, für Betriebe in Oberösterreich die der Wirtschaftskammer Oberösterreich.

Fazit: Lehrbetrieb werden lohnt sich, wenn du es ernst meinst

Lehrbetrieb werden ist kein Hexenwerk: Feststellungsantrag bei der Lehrlingsstelle, eine Person mit Ausbilderqualifikation, bei Bedarf ein Ausbildungsverbund, dann Lehrvertrag binnen drei Wochen anmelden und die Basisförderung nicht vergessen. Den eigentlichen Unterschied machst aber du, mit Zeit, Geduld und echten Aufgaben für deinen Lehrling. Auf SKILL UP! zeigen sich schon viele Lehrbetriebe aus dem Mostviertel, und dort findest du auch den Weg zur Mitgliedschaft. Mach deinen Betrieb sichtbar, schreib deine Lehrstelle aus und hol dir den Nachwuchs, den du sonst vergeblich suchst.