Lehrlingsentschädigung nach Kollektivvertrag: So stufst du deine Lehrlinge als Betrieb richtig ein
Der Lehrvertrag ist fast fertig, der neue Lehrling freut sich schon, und dann kommt die Frage aus der Lohnverrechnung: Wie viel zahlen wir eigentlich? Die Lehrlingsentschädigung nach Kollektivvertrag ist keine Verhandlungssache und schon gar kein Bauchgefühl. Sie hängt an drei Dingen: welcher Kollektivvertrag für deinen Betrieb gilt, in welchem Lehrjahr dein Lehrling gerade steckt und ob Vorzeiten angerechnet werden. Klingt trocken, ist aber schneller erledigt, als du denkst. Hier bekommst du den Fahrplan, mit dem du deine Lehrlinge richtig einstufst, die typischen Fehler vermeidest und auch nach der Lehrabschlussprüfung nichts übersiehst.
Was die Lehrlingsentschädigung eigentlich ist
Laut Berufsausbildungsgesetz (BAG) hat jeder Lehrling Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung. Viele Kollektivverträge nennen sie inzwischen „Lehrlingseinkommen“, gemeint ist dasselbe. Die Höhe legt der Kollektivvertrag deiner Branche fest, gestaffelt nach Lehrjahren. Mit jeder KV-Runde werden die Beträge in der Regel neu verhandelt, deshalb hilft dir eine Tabelle vom Vorjahr wenig.
Wichtig für dich als Betrieb: Der KV-Betrag ist die Untergrenze, nicht die Obergrenze. Mehr zahlen darfst du jederzeit, und gerade in Branchen, in denen Lehrlinge rar sind, ist eine Überzahlung ein echtes Argument. Gilt für deinen Betrieb ausnahmsweise kein Kollektivvertrag, richtet sich die Höhe nach dem, was im Lehrvertrag vereinbart ist. Was SKILL UP! sonst noch für Lehrbetriebe vorbereitet hat, findest du gesammelt an einem Ort.
Schritt 1: Den richtigen Kollektivvertrag finden
Hier passiert der erste Denkfehler. Welcher Kollektivvertrag gilt, entscheidet nicht der Lehrberuf, sondern die Branche deines Betriebs, genauer gesagt deine Gewerbeberechtigung und damit die Fachorganisation in der Wirtschaftskammer, der du angehörst. Bildest du in einem Metallbetrieb eine Bürokauffrau aus, gilt der KV deiner Branche und nicht automatisch der Handels-KV.
Zwei Dinge solltest du zusätzlich im Blick haben:
- Arbeiter- oder Angestellten-Teil: In vielen Branchen gibt es getrennte Regelungen für gewerbliche und kaufmännische Lehrberufe. Schau nach, in welchen Teil dein Lehrberuf fällt.
- Mehrere Gewerbeberechtigungen: Hat dein Betrieb mehrere Standbeine, kann die Zuordnung kniffelig werden. Dann frag am besten direkt bei deiner Wirtschaftskammer nach, bevor du falsch einstufst.
Die aktuellen Kollektivverträge samt Lehrlingstabellen findest du in der KV-Datenbank der Wirtschaftskammer und auf den Seiten der Gewerkschaften. Achte dabei immer auf das Datum „gültig ab“. Eine Tabelle, die vor der letzten KV-Erhöhung gegolten hat, bringt dich direkt in die Unterzahlung.
Schritt 2: Das richtige Lehrjahr bestimmen
Das Lehrjahr zählt ab dem Beginn der Lehrzeit, nicht nach Kalenderjahr und nicht nach Schuljahr. Startet dein Lehrling am 1. September, beginnt sein zweites Lehrjahr am 1. September des Folgejahres, und ab diesem Tag gilt die nächste Stufe der Tabelle. Fängt jemand mitten im Monat an, wechselt die Stufe auch mitten im Monat, der Monat wird dann anteilig abgerechnet.
Der Klassiker unter den Fehlern: Das neue Lehrjahr beginnt, und im Lohnprogramm läuft einfach der alte Betrag weiter. Fällt das erst Monate später auf, musst du nachzahlen, und dein Lehrling fragt sich zu Recht, ob er dir wichtig ist. Setz dir deshalb gleich bei Lehrbeginn eine Erinnerung für jeden Jahrestag. Bei Lehrberufen mit dreieinhalb Jahren gilt für das letzte halbe Jahr die Stufe des vierten Lehrjahres, sofern dein KV nichts anderes vorsieht.
Schritt 3: Vorzeiten anrechnen – hier passieren die meisten Fehler
Nicht jeder Lehrling fängt bei null an. Angerechnete Zeiten schieben ihn in ein späteres Lehrjahr, und damit steigt auch seine Lehrlingsentschädigung. Laut Wirtschaftskammer gibt es dafür drei Wege:
- Pflichtanrechnung: Zeiten im selben oder in einem verwandten Lehrberuf werden angerechnet, etwa aus einem anderen Lehrbetrieb, aus einer überbetrieblichen Ausbildung oder wenn der Lehrling die Berufsschule weiter besucht hat.
- Anrechnung auf Antrag: Facheinschlägige Schulzeiten ab der 10. Schulstufe können als Ersatz für Lehrzeit gelten, höchstens eineinhalb Jahre bei Lehrberufen bis drei Jahre und höchstens zwei Jahre bei längeren. Berufspraxis oder Kurse können bis zu zwei Drittel der Lehrzeit angerechnet werden. Den Antrag stellst du als Lehrbetrieb, entschieden wird im Landes-Berufsausbildungsbeirat.
- Verkürzung um ein Jahr: Wer eine Matura (AHS oder BHS), den Abschluss einer mindestens dreijährigen BMS oder bereits eine Lehrabschlussprüfung hat, kann eine drei- bis vierjährige Lehre um ein Jahr kürzer machen.
Was das fürs Geld heißt, zeigt das Beispiel der Wirtschaftskammer: Hat jemand zehn Monate in einer überbetrieblichen Ausbildung verbracht, die angerechnet werden, bekommt er noch zwei Monate die Entschädigung des ersten Lehrjahres und danach schon die des zweiten. Halte angerechnete Zeiten deshalb sauber im Lehrvertrag fest, sonst stimmt deine Einstufung von Anfang an nicht.
Sonderfälle: Lehre ab 18, Lehre nach der Matura und Doppellehre
Immer mehr Menschen beginnen eine Lehre nicht direkt nach der Pflichtschule. Viele Kollektivverträge sehen für Lehrlinge, die erst nach dem 18. Geburtstag oder nach der Matura anfangen, eigene, höhere Sätze vor. Das ist aber nicht überall so, und die Bedingungen unterscheiden sich von Branche zu Branche. Also: in deinem KV genau nachlesen, bevor du einen erwachsenen Lehrling nach der normalen Tabelle einstufst.
Bei einer Doppellehre läuft die Lehrzeit über beide Berufe gemeinsam, das Lehrjahr ergibt sich aus der gesamten Lehrzeit. Welche Tabelle gilt, wenn die zwei Lehrberufe in unterschiedliche KV-Teile fallen, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Ähnliches gilt für eine verlängerte Lehre oder eine Teilqualifizierung: Hier gibt es eigene Regeln, und im Zweifel ist die Lehrlingsstelle deines Bundeslandes die richtige Anlaufstelle.
Was außer der Lehrlingsentschädigung noch dazugehört
Die Monatstabelle ist nur ein Teil der Rechnung. Damit du am Ende keine Überraschung erlebst, hier die Punkte, die gern untergehen:
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen auch Lehrlingen zu, Höhe und Fälligkeit regelt der Kollektivvertrag.
- Berufsschule: Die Zeit in der Berufsschule ist Teil der Ausbildung, die Lehrlingsentschädigung läuft in dieser Zeit weiter.
- Internatskosten: Muss dein Lehrling für die Berufsschule im Schülerheim wohnen, trägst du als Lehrbetrieb laut BAG die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Den Ersatz kannst du bei der Lehrlingsstelle beantragen.
- Brutto und netto: Was am Konto deines Lehrlings landet, ist weniger als der KV-Betrag. Wie viel übrig bleibt, haben wir im Beitrag zur Lehrlingsentschädigung netto erklärt. Den Link kannst du deinem Lehrling ruhig weitergeben.
Nach der Lehrabschlussprüfung: Behaltezeit und Facharbeiterlohn
Mit dem Ende der Lehrzeit hört die Lehrlingsentschädigung auf. Ab dann gilt für deine frisch ausgelernte Fachkraft der Lohn oder das Gehalt laut Kollektivvertrag, eingestuft in die passende Lohn- oder Gehaltsgruppe. Das ist kein freiwilliger Bonus für die bestandene Prüfung, sondern schlicht die richtige Einstufung. Viele Lehrlinge fragen genau das: Wird mein Gehalt nach der Lehrabschlussprüfung automatisch erhöht? Die ehrliche Antwort lautet: Ja, wenn der Betrieb richtig einstuft.
Dazu kommt die Behaltepflicht nach § 18 BAG. Du musst deinen ausgelernten Lehrling drei Monate im erlernten Beruf weiterbeschäftigen. Hat er nur die Hälfte der Lehrzeit oder weniger bei dir verbracht, ist es die halbe Dauer. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, und darüber entscheidet die Wirtschaftskammer gemeinsam mit der Arbeiterkammer. Manche Kollektivverträge regeln zusätzlich längere Behaltezeiten, auch das lohnt einen Blick in deinen KV.
Faire Bezahlung als Argument bei der Lehrlingssuche
Jugendliche vergleichen. Sie reden in der Schule, auf Social Media und am Fußballplatz darüber, wer wie viel verdient. Ein Betrieb, der korrekt einstuft, pünktlich auf das neue Lehrjahr umstellt und vielleicht sogar über dem KV zahlt, spricht sich herum. Schreib das ruhig in deine Ausschreibung: „Bezahlung über dem Kollektivvertrag“ zieht mehr Bewerbungen als „leistungsgerechte Entlohnung“.
Auf SKILL UP! kannst du deine offenen Lehrstellen genau dort zeigen, wo Jugendliche im Mostviertel suchen. Und wenn du wissen willst, welche Lehrberufe bei den Jungen gerade gefragt sind, findest du dort den Überblick.
Häufige Fragen zur Lehrlingsentschädigung nach Kollektivvertrag
Wo finde ich eine Übersicht über alle Lehrlingsentschädigungen nach Kollektivvertrag?
Die Wirtschaftskammer führt eine KV-Datenbank, in der du nach Branche suchen kannst. Auch die Gewerkschaften veröffentlichen die Tabellen. Eine einzige Liste für alle Branchen ist schwer aktuell zu halten, weil jede Branche zu einem anderen Zeitpunkt abschließt. Schau deshalb immer direkt im KV deiner Branche nach dem gültigen Stand.
Ab wann zahle ich die Entschädigung des nächsten Lehrjahres?
Ab dem Jahrestag des Lehrbeginns, unter Berücksichtigung angerechneter Zeiten. Fällt der Wechsel mitten in den Monat, wird anteilig abgerechnet.
Muss ich mehr zahlen, wenn mein Lehrling schon volljährig ist?
Das hängt vom Kollektivvertrag ab. Viele sehen eigene Sätze für Lehrlinge vor, die nach dem 18. Geburtstag oder nach der Matura beginnen, aber nicht alle. Lies die Bestimmungen in deinem KV genau.
Darf ich weniger als den KV-Betrag zahlen?
Nein. Der Betrag im Kollektivvertrag ist die Untergrenze. Eine Vereinbarung darunter ist nicht wirksam, und der Lehrling kann die Differenz nachfordern.
Fazit: Drei Fragen, dann sitzt die Einstufung
Welcher Kollektivvertrag gilt für deinen Betrieb, in welchem Lehrjahr ist dein Lehrling, und welche Vorzeiten werden angerechnet? Wenn du diese drei Fragen sauber beantwortest und dir die Jahrestage merkst, stimmt die Lehrlingsentschädigung nach Kollektivvertrag von Tag eins bis zur Lehrabschlussprüfung. Im Zweifel helfen dir Wirtschaftskammer und Lehrlingsstelle weiter. Und wenn du deine nächsten Lehrlinge suchst, zeig dich als Lehrbetrieb auf SKILL UP!, genau dort, wo die Jungen nach ihrer Lehrstelle schauen.